Allgemeine Geschäftsbedingungen – WAREHOUSE GYM
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit Mitgliedern des WarehouseGyms (im Nachfolgenden: “WHG”), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die einen Mitgliedsvertrag mit der WHG abgeschlossen haben. Sämtliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Das WHG ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn das Mitglied auf die Änderung hinweist oder ihm die geänderte Fassung auch durch Aushang im WHG zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen widerspricht. Vertragsbestandteil ist die aushängende aktuelle Fassung der Hausordnung des WHG. Bei Widerspruch des Mitglieds gegen die Änderungen der AGB muss das Mitglied mit einer Vertragskündigung rechnen.
Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Ein Vertrag mit dem WHG kommt durch die Annahme des „Antrags auf Mitgliedschaft“ zustande. Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt durch Unterschrift auf dem entsprechenden Formular. Die Mindestvertragslaufzeit orientiert sich am Aufnahmeantrag. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie insbesondere Anabolika oder andere Dopingmittel in den Räumlichkeiten des WHG, WHG zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. WHG ist ebenfalls zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.
Spricht WHG aus wichtigem Grund eine Kündigung aus, kann WHG den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass WHG überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrags, Nichtzahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr fällig. Diese bestimmt sich nach den geltenden Aufnahmegebühren gemäß dem Antrag auf Mitgliedschaft. Diese wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Nachgang, spätestens zum 10. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückgebucht und hat das Mitglied dies zu verschulden, ist WHG berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten von dem Mitglied zu verlangen.
Alternativ kann der 6-Monatsbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, bei Verlängerung der Mitgliedschaft der jeweils weitere 6-Monatsbeitrag zum sodann nächsten Fälligkeitstermin auf das im Antrag auf Mitgliedschaft angegebene Konto überwiesen werden, wenn das Mitglied keine monatliche Lastschrift durch WHG wünscht.
Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind insbesondere bei monatlicher Zahlung des Beitrags nicht möglich.
SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Mitgliedsbeiträge zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied erteilt hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat auf dem Mitgliedsantrag. Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen und Aktivierungsgebühren aufweist.
Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Diese Ruhephase darf in Summe pro Vertragsjahr höchstens zwei Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für diese Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit ist spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich im Studio zu beantragen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft.
Elektronische Zugangskarte
Die personalisierte elektronische Zugangskarte (Transponder) wird gegen Zahlung einer Pauschale, die in der Aufnahmegebühr enthalten ist, aktiviert. Der Zugang zum WHG ist nur mit dem Transponder möglich. Der Transponder ist nicht auf Dritte übertragbar und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erfolgt dennoch eine Weitergabe an Dritte, haftet das Mitglied gegenüber WHG für Missbrauch und etwaige Schäden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe des Transponders schuldet das Mitglied WHG eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 200,00. Daneben kann ein darüber hinausgehender Schadensersatz verlangt werden; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Jeder Verlust des Transponders oder seine Beschädigung ist unverzüglich dem WHG zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung ist ein Schadensersatz in Höhe von 15,00 EUR zu zahlen, sofern das Mitglied den Verlust/die Beschädigung zu vertreten hat. Weist das Mitglied nach, dass WHG überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist das Mitglied nur zur Zahlung des nachgewiesenen/geringeren Schadens verpflichtet.
Nutzung der Spinde
Das WHG stellt den Mitgliedern einen verschließbaren Spind zur Verfügung. Diese Spinde können während der Aufenthaltszeit im WHG kostenfrei genutzt werden. Bei Verlassen des WHG sind die Spinde von dem Mitglied zu leeren.
Mitglieder sind berechtigt, Spinde für die Laufzeit von 1 Monat zu mieten.
Sofern das Mitglied eine Spindöffnung zu verschulden hat, etwa durch Verlust des dazugehörigen Schlüssels, ist das Mitglied zum Ersatz des durch die Öffnung entstandenen Schadens verpflichtet.
Nutzung der Kundenparkplätze
Von WHG zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im WHG genutzt werden. WHG behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das Abschleppen des PKWs auf Kosten des jeweiligen Mitglieds vor.
Ein Anspruch auf die Nutzung eines Kundenparkplatzes besteht jedoch nicht.
Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal des WHG ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Trainingsbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, den Mitgliedern Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
Gewerbliche Trainingszeiten
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen sowie Trainingsprogrammen im WHG durch das Mitglied ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Konsumverbote /verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, im WHG zu rauchen, alkoholische Getränke, Anabolika Suchtgifte oder andere verbotene Substanzen zu konsumieren. Es ist dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige verbotene Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im WHG anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist WHG berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Des Weiteren ist das Mitglied verpflichtet bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € an das WHG zu entrichten.
Haftung
WHG haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mitglieds. Für fahrlässig verursachte Schäden des Mitglieds haftet WHG im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von WHG der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Soweit eine Haftung von WHG für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründeten Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
Die Haftungsregelungen gelten auch für die eingesetzten Erfüllungsgehilfen von WHG.
Datenschutz
WHG ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu übermitteln, soweit dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Datenschutzhinweise für die Verwendung von Bild- und Videomaterial gemäß Art. 13 DSGVO
Verantwortliche Stelle
OUR GYM OHG, Eversburger Str. 6a, 49090 Osnabrück, ichwill@warehousegym24.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
OUR GYM OHG, Eversburger Str. 6a, 49090 Osnabrück, privacy@warehousegym24.de
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt auf Rechtsgrundlage der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die betroffene Person willigt in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein.
Zweck der Datenverarbeitung
Veröffentlichen von Bild- und Videomaterial auf Online-Plattformen zur Bewerbung der Kurse.
Dauer der Speicherung
Gespeichertes Bild- und Videomaterial, das auf Online-Netzwerken veröffentlicht wird, bleibt bis zur Widerrufung der Einwilligung durch die betroffene Person auf den Online-Netzwerken.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern von Bild- und Videomaterial zur Bewerbung von Kursen sind: Interne Stellen, wie Marketing und Kommunikation sowie Dienstleister, wie Instagram, die uns als Betreiber der Plattform unterstützen.
Die Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich zu den genannten Zwecken und unter Berück-sichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Übermittlung in ein Drittland
Instagram ist ein US-amerikanisches Unternehmen. Daher kann es zu einer Übermittlung Ihrer Daten in die USA kommen. Diese Übermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Da-tenschutzbestimmungen, um ein angemessenes Schutzniveau für Ihre personenbezogenen Da-ten sicherzustellen.
Rechte der Betroffenen
Betroffenen Personen stehen folgende Datenschutzrechte zu: Recht auf Auskunft über Sie be-treffende personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO); Recht auf Berichtigung, Löschung, Ein-schränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 16 bis 21 DSGVO); Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Für die Vertragserfüllung ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten nicht erforderlich
Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine Verarbeitung Ihrer Daten zur Profilbildung oder automatisierten Entscheidungsfindung erfolgt nicht.